Abschlusserstellung
Wir erstellen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Unternehmen jeglicher Rechtsform sowie die zugehörigen Steuererklärungen. Schon vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes war für uns die Entwicklung aussagefähiger Jahresabschlüsse nach Handelsrecht ein Muss; das differenzierte Denken in Handels- und Steuerrecht ist für uns selbstverständlich. Ihre Finanzierungspartner und Mitgesellschafter sind für uns mindestens so wichtige Adressaten wie das Finanzamt.